# Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung — up4

Version 2026-09-29-v4 · gemäß Art. 28 DSGVO · einschließlich Anlagen A und B

**Europäische Kerninfrastruktur:** Anwendung und Datenbank in Deutschland;
Objektspeicher, Datensicherungen und E-Mail-Versanddienst in Frankreich.
Internationale Messpunkte und weitere Verarbeitungsorte richten sich nach
Abschnitt 5 und Anlage B.

## 1. Parteien und Geltung

Auftragnehmer ist wissmann media, Inhaber Dennis Wissmann, Vennstr. 86,
40627 Düsseldorf, Deutschland, privacy@upfour.io (up4). Auftraggeber ist die
bei der elektronischen Annahme bezeichnete Person oder Organisation mit ihrer
Geschäftsanschrift. Die Annahme durch eine vertretungsberechtigte Person wird
mit Vertragsfassung, Sprache und Zeitpunkt dokumentiert; Vertrag und Nachweis
sind herunterladbar. Maßgeblich ist die bei Annahme gewählte Sprachfassung.
Bei Datenschutzwidersprüchen geht dieser AVV dem
Hauptvertrag vor. Individuelle Datenschutzvereinbarungen werden nur ausdrücklich
ersetzt.

up4 handelt als Auftragsverarbeiter; handelt der Auftraggeber selbst als
Auftragsverarbeiter, wird up4 als weiterer Auftragsverarbeiter tätig.
Der Auftraggeber stellt seine Berechtigung zur Beauftragung
sicher und verantwortet die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen. Eigene Konto-,
Abrechnungs- und gesetzliche Nachweiszwecke von up4 sind in der
Datenschutzerklärung beschrieben; sie erlauben keine zweckfremde Nutzung der
Auftragsdaten.

## 2. Gegenstand und Datenumfang

up4 verarbeitet personenbezogene Daten (Auftragsdaten) für die beauftragte Überwachung von
Internetdiensten, Störungsdiagnose, Benachrichtigung, Statusveröffentlichung,
Zusammenarbeit und Berichterstellung einschließlich erforderlicher Betriebs-,
Support- und Sicherungstätigkeiten. Dazu werden Daten erhoben, abgerufen,
ausgewertet, gespeichert, übermittelt, bereitgestellt und gelöscht. Die
Verarbeitung dauert während der beauftragten Nutzung und bis zum Löschabschluss
nach Abschnitt 8.

**Datenarten:** Kontakt- und Benutzerkennungen, Rollen und Empfängeradressen;
Prüfziele, Konfigurationen und erforderliche Zugangsdaten; Verbindungs- und
Messdaten einschließlich IP-Adressen und Zeitpunkten; abgerufene oder
bereitgestellte Inhalte einschließlich beauftragter Bildschirmaufnahmen;
Störungs-, Kommunikations-, Statusseiten- und Berichtsdaten.

**Betroffene:** Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers und seiner
Endkunden, Nutzer und Empfänger der Dienste sowie Personen in den abgerufenen
oder übermittelten Inhalten. Daten nach Art. 9 oder 10 DSGVO sind nicht für die
reguläre Nutzung vorgesehen; ihre Verarbeitung erfordert eine vorherige
Vereinbarung über Umfang und Schutzmaßnahmen.

## 3. Weisungen und Änderungen

up4 verarbeitet Auftragsdaten, auch bei Drittlandübermittlungen, ausschließlich
auf dokumentierte Weisung.
Weisungen ergeben sich aus diesem AVV, der beauftragten Leistungsbeschreibung,
den dokumentierten Einstellungen und Mitteilungen berechtigter Kontakte an
privacy@upfour.io; mündliche Eilweisungen werden in Textform bestätigt. Bei
vermuteter Rechtswidrigkeit informiert up4 unverzüglich und setzt die betroffene
Verarbeitung bis zur Klärung aus. Gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungen
nach Unionsrecht oder mitgliedstaatlichem Recht werden vorab mitgeteilt, sofern
dieses Recht die Mitteilung nicht aus wichtigen öffentlichen Interessen verbietet.

Änderungen von Funktionen, Messregionen, Empfängern oder Aufbewahrungsfristen
innerhalb des vereinbarten Umfangs können durch dokumentierte Auswahl oder
Beauftragung erfolgen. Neue Zwecke oder nicht erfasste Datenarten bedürfen
einer ergänzenden Vereinbarung. Technische Änderungen, etwa an Software oder
Serverzahl, erfordern keinen neuen AVV, solange Weisungen und Schutzniveau
gewahrt bleiben. Für neue Anbieter und Länder gilt Abschnitt 5.

## 4. Vertraulichkeit und Sicherheit

up4 setzt die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in Anlage A um. Zugang erhalten nur
befugte, gesetzlich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen,
soweit für ihre Aufgabe erforderlich. Die Verpflichtung gilt nach Vertragsende
fort. Mindestens gleichwertige Weiterentwicklungen der Maßnahmen sind gestattet;
wesentliche Änderungen werden dokumentiert und auf Anfrage erläutert. Der
Auftraggeber schützt seine Zugänge und beschränkt Inhalte und Freigaben auf das
für seine Zwecke Erforderliche.

## 5. Dienstleister und Verarbeitungsländer

Der Auftraggeber genehmigt allgemein den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern;
der Ausgangsstand steht in Anlage B. up4 prüft deren hinreichende Garantien,
verpflichtet sie vertraglich auf gleichwertige Datenschutzpflichten und bleibt für die
Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

Ergänzungen oder Ersetzungen sowie neue Verarbeitungsländer teilt up4 dem
Vertragskontakt mindestens 14 Kalendertage vor Einsatz per E-Mail mit, unter
Angabe von Anbieter, Aufgabe, Daten, Ländern und gegebenenfalls Transfergrundlage.
Binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung kann der
Auftraggeber aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen. Bis zur
Klärung wird die beanstandete Änderung für den Auftraggeber nicht umgesetzt. Ist keine Lösung möglich, kann der Auftraggeber die
betroffene Leistung vor der Änderung ohne zusätzliche Kündigungsgebühr beenden.
Ohne fristgerechten Widerspruch ist die mitgeteilte Änderung gestattet; ein
früherer Einsatz erfordert ausdrückliche Genehmigung. Mitgeteilte Änderungen
schreiben Anlage B fort und erfordern keinen neuen AVV.

Zusätzliche Messpunkte bei bereits genehmigten Anbietern und Ländern benötigen
keinen erneuten Vertrag. Für Drittlandübermittlungen einschließlich Fernzugriffen
sichert up4 die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO durch anwendbare
Angemessenheitsbeschlüsse oder geeignete Garantien, insbesondere
Standardvertragsklauseln, erforderliche Transferbewertungen und ergänzende
Schutzmaßnahmen. Fehlt eine zulässige Grundlage, unterbleibt die Übermittlung.
Eine Regionsauswahl allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

## 6. Unterstützung und Datenschutzverletzungen

up4 unterstützt den Auftraggeber durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen bei Betroffenenrechten nach Kapitel III sowie unter Berücksichtigung
der Verarbeitung und verfügbarer Informationen bei den Pflichten nach Art. 32–36
DSGVO. Unmittelbar eingehende Betroffenenanfragen werden unverzüglich
weitergeleitet und nur auf Weisung oder aufgrund zwingenden Rechts beantwortet.
Bei Agenturaufträgen leitet der Auftraggeber Weisungen und Informationen an die
jeweils zuständige Stelle weiter.

Datenschutzverletzungen betreffend Auftragsdaten meldet up4 dem Vertragskontakt
unverzüglich nach Bekanntwerden per E-Mail, mit verfügbaren Angaben zu Art,
Umfang, betroffenen Daten und Personen, Folgen, Gegenmaßnahmen und Ansprechpartner.
Fehlende Angaben werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht. up4 begrenzt
die Folgen und dokumentiert Vorfall und Maßnahmen.

## 7. Nachweise und Kontrolle

up4 stellt alle zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen
Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen
durch den Auftraggeber oder dessen Prüfer und wirkt daran mit. Umfang und Termin
werden anlassgerecht unter Schutz anderer Kunden abgestimmt; dringliche
Prüfungen und Behördenbefugnisse bleiben unberührt. Informationen zur tatsächlich
eingesetzten Auftragskette einschließlich Namen, Anschriften, Kontakten,
Aufgaben und Ländern hält up4 aktuell und zugänglich. Vertrags- und
Transfernachweise werden im erforderlichen Umfang bereitgestellt.

## 8. Aufbewahrung und Löschung

Arbeitsdaten werden für die beauftragte Nutzung vorgehalten, soweit keine frühere
Löschweisung erfolgt. Für Messhistorien, Berichte und Bildschirmaufnahmen gelten
die bei Beauftragung ausgewiesenen Fristen oder abweichende dokumentierte
Weisungen. Fehlt eine besondere Frist, gilt die Dauer der beauftragten Nutzung.
Eine spätere Änderung einer Produktseite verlängert vereinbarte Fristen nicht;
Archivierung beginnt keine neue Frist. Nach Ablauf werden die Daten gelöscht
oder irreversibel anonymisiert.

Benachrichtigungsdiagnosen werden grundsätzlich höchstens 30 Tage,
Zustellnachweise (Status- und Metadaten) höchstens 400 Tage aufbewahrt, soweit für Zustellklärung und
Nutzungsnachweis erforderlich. Bei konkreten ungeklärten Vorfällen dürfen nur
die hierfür erforderlichen Daten bis zur Klärung erhalten bleiben.

Nach Ende der beauftragten Nutzung oder entsprechender Weisung gibt up4 nach
Wahl des Auftraggebers die Auftragsdaten
in einem gängigen elektronischen Format zurück und löscht vorhandene Kopien
oder löscht sie unmittelbar. up4 bietet diese Wahl vor unwiderruflicher Löschung
an und führt sie unverzüglich einschließlich der Bestände bei
Unterauftragsverarbeitern aus. Ohne Wahl binnen 30 Tagen nach Zugang des Angebots
löscht up4 die Auftragsdaten; darauf weist das Angebot hin. Gesetzliche
Aufbewahrungspflichten nach Unions- oder mitgliedstaatlichem Recht bleiben auf den erforderlichen Umfang beschränkt.

Von up4 erstellte Sicherungen werden regulär innerhalb von 14 Tagen ersetzt. Bei einer
Wiederherstellungsstörung darf die letzte verlässliche Sicherung nur so lange
wie erforderlich zugriffsbeschränkt erhalten bleiben. Bis zum Ablauf sind
Sicherungen für andere Zwecke gesperrt; bei Wiederherstellung werden Löschungen
vor erneuter regulärer Verarbeitung angewendet. up4 bestätigt den Löschabschluss
und nennt für verbleibende Sicherungen oder gesetzliche Ausnahmen Grund und
vorgesehenen Löschtermin. Löschvermerke bleiben nur zur Sicherung dieser Wirkung
erhalten. Die Löschpflichten gelten nach Vertragsende fort.

## Anlage A — Technische und organisatorische Maßnahmen

- **Zugriff:** Persönliche Zugänge, begrenzte Rollen, getrennte Kunden- und
  Administrationszugänge, logische Mandantentrennung, widerrufbare Sitzungen
  und API-Zugänge; Mehrfaktorverfahren für Kundenkonten verfügbar.
- **Übertragung:** TLS für öffentliche Anwendungszugänge und Verbindungen zu
  externen Messpunkten; interne Dienste in privaten, zugriffsbeschränkten Netzen;
  authentifizierte und berechtigungsbegrenzte Dienstzugriffe.
- **Speicherung:** Verschlüsselte Prüf-Zugangspasswörter, individuelle Prüfheader und
  Kanalgeheimnisse; gesondert zugriffsgeschützte Schlüssel. Private, serverseitig
  verschlüsselte Objektspeicher; Datenbanksicherungen zusätzlich vor dem Upload
  verschlüsselt. Inhaltsfelder sind nicht durchgängig anwendungsseitig verschlüsselt.
- **Datenbegrenzung:** Berechtigungsgeprüfte Inhaltszugriffe, reduzierte
  Protokolle und Standardmeldungen, verborgene Geheimnisse in regulären Ausgaben;
  Schutz interner Systeme vor unberechtigten Zugriffen über Prüfziele.
- **Betrieb:** Überwachung, tägliche Datensicherungen und geprüfte
  Wiederherstellungsverfahren; automatisierte Fristbereinigung und
  berechtigungsgeprüfte Auskunfts-/Löschverfahren. Risikogerechte Bearbeitung von
  Sicherheitsupdates und Schwachstellen; regelmäßige und anlassbezogene Prüfung
  der Wirksamkeit der Maßnahmen.

## Anlage B — Dienstleister und Standorte

| Vertragspartner | Aufgabe und betroffene Auftragsdaten | Verarbeitung |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Deutschland | Anwendung, Datenbank, Messpunkte und Supportpostfächer; dort verarbeitete Auftragsdaten | Deutschland |
| Scaleway S.A.S., Frankreich | Objektspeicher, Sicherungen und E-Mail-Versand; gespeicherte Auftragsdaten, Nachrichten und Zustelldaten | Paris, Frankreich; weitere Unterauftragsverarbeiter siehe unten |
| Ploi B.V., Niederlande | Serververwaltung; Infrastrukturangaben und administrativer Systemzugriff | Verwaltungsplattform Niederlande; an den Standorten der verwalteten Systeme |
| UpCloud Oy, Finnland | Weitere Messpunkte; zugewiesene Prüfaufträge einschließlich erforderlicher Zugangsdaten, temporär abgerufene Inhalte und Ergebnisse | Nach beauftragter Messregion; Deutschland, USA, Singapur und Australien, Support/Wartung auch Vereinigtes Königreich |

Bei UpCloud gehören je eingesetzter Region UpCloud USA Inc., UpCloud Asia
Pte. Ltd., UpCloud Asia Pacific Pty Ltd. sowie für Support/Wartung UpCloud UK Ltd.
zur weiteren Auftragskette. Für Übermittlungen ohne Angemessenheitsbeschluss
sieht die [UpCloud-DPA](https://upcloud.com/global/terms-of-service/)
Standardvertragsklauseln vor. Weitere von Scaleway für die genutzten Dienste
eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und deren Standorte nennt die
[Scaleway-Unterauftragnehmerliste](https://www.scaleway.com/en/subprocessorlist/).
Maßgeblich bleibt die tatsächliche Auftragskette nach Abschnitt 7;
Änderungen auf Anbieterwebsites ersetzen keine Mitteilung nach Abschnitt 5.

Reine Eigenzwecke eines Anbieters, etwa seine Vertragsmails an up4, gehören
nicht zur Auftragskette für Kundendaten. Werden Auftragsdaten in Support- oder
Administrationsketten verarbeitet, gelten dagegen die Abschnitte 5–7.
Vom Auftraggeber selbst bestimmte Empfänger und Benachrichtigungsdienste
werden auf seine Weisung angesprochen; deren Weiterverarbeitung verantwortet er.
